Sie sind auf der Suche nach einer herausfordernden neuen Tätigkeit oder suchen einen neuen Job in der Nähe Ihres Wohnortes? Im Zuge eines Jobwechsels spielt das Arbeitszeugnis immer wieder eine bedeutende Rolle. Im Folgenden erhalten Sie einen kleinen Überblick zum Arbeitszeugnis.
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt sich aus § 109 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO). Demnach besteht auf ein schriftliches Zeugnis Anspruch. Aus dem Absatz 1 ergibt sich bereits die Unterscheidung in zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Zum einen das einfache Arbeitszeugnis, zum anderen das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis enthält neben den persönlichen Daten und Angaben zum Unternehmen inhaltlich zumindest Angaben über die Dauer und die Art der Beschäftigung. Konkret ergibt sich daraus lediglich die Tätigkeit und Position im Unternehmen. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist deutlich aussagekräftiger, und damit für Bewerbungsverfahren relevanter. Neben den Angaben des einfachen Arbeitszeugnisses sind darin Beurteilungen zur Arbeitsleistung sowie dem Sozialverhalten enthalten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmende eine Art des Zeugnisses wählen. Sie müssen das qualifizierte Arbeitszeugnis jedoch verlangen.
Das einfache Arbeitszeugnis
Im alltäglichen HR-Management spielt das einfache Zeugnis eine untergeordnete Rolle, da nur eine geringe Aussagekraft besteht. Hier dient es lediglich als Arbeitsnachweis. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahren könnten sogar negative Nebenwirkungen bestehen, da die Beurteilungen der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens nicht enthalten sind. Wann könnte ein einfaches Arbeitszeugnis jedoch sinnvoll sein?
• In Fällen, in denen die Tätigkeit reine Aushilfs- oder Nebentätigkeiten beinhaltet und lediglich ein Tätigkeitsnachweis erforderlich ist.
• Aufgrund eines nur kurzen Beschäftigungsverhältnisses bestehen möglicherweise noch keine Erfahrungswerte, die eine Beurteilung ermöglichen.
• Droht eine schlechte Beurteilung der Arbeitsleistung oder des Sozialverhaltens, so kann ein einfaches Arbeitszeugnis ratsam sein, da dieses keine Beurteilung enthält.
Aufbau des einfachen Arbeitszeugnisses
Einleitung
Die Einleitung enthält die persönlichen und betrieblichen Daten der zu beurteilenden Person. Hierzu zählen der Name, das Geburtsdatum, die Dauer der Beschäftigung sowie deren Art. Weiterhin kann auch kurz das Unternehmen umrissen werden.
Tätigkeit
Im Hauptteil ist auf die Tätigkeit abzustellen. Dazu sind in Reihenfolge der Bedeutung die verschiedenen Tätigkeiten zumindest als Aufzählung vollständig zu benennen. Die Nennung der Berufsbezeichnung oder die interne Position allein ist nicht ausreichend, da sich hieraus die erworbene Qualifikation nicht erkennen lässt.
Weiterhin ist der berufliche Werdegang innerhalb des Unternehmens chronologisch zu beschreiben, um die fachliche und berufliche Entwicklung wiederzugeben.
Schlussformulierung
Die Schlussformulierung kann auf Wunsch der ausscheidenden Person genannt werden. Eine Grußformel kann ebenfalls hinzugefügt werden.
Das Zeugnis schließt mit Ort und Datum sowie Unterschrift ab. Darüber hinaus ist die Funktion oder Rechtsstellung der unterzeichnenden Person zu benennen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben dem Inhalt, der auch im einfachen Arbeitszeugnis enthalten ist, folgende Beurteilungen:
Leistungsbeurteilung
In diesem Abschnitt ist auf Fachwissen, Weiterbildungen (optional), Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Zuverlässigkeit, Arbeitsergebnis sowie eine zusammenfassende Leistungsbeurteilung einzugehen.
Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist das Kernstück. Diese muss dem Durchschnitt der vorhergenannten Beurteilungen entsprechen. Hieran ist sofort das Potenzial der beurteilten Person zu erkennen.
Sozialverhalten
Im Vergleich zu hierarchisch organisierten Unternehmen, gewinnt das Sozialverhalten in Unternehmen mit flacher Hierarchie an Gewicht, da Beschäftigte nicht mehr genau definierte Kompetenzen haben, sondern in Projekten und Teams unterschiedliche Rollen einnehmen. Dadurch gewinnt die Kommunikationsfähigkeit an Bedeutung. Im Rahmen des Sozialverhaltens wird das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten, anderen Beschäftigten sowie Geschäftspartnern beurteilt.
Wissenswertes
Die GewO verlangt ein wahrheitsgemäßes und vollständiges Arbeitszeugnis. Daraus folgt jedoch nicht, dass dieses keine schlechten Noten oder Beurteilungen enthalten darf oder Beurteilungspunkte weggelassen werden dürfen. Es muss zwar wohlwollend formuliert sein und darf keine offene oder bösartige Kritik enthalten, muss jedoch nicht nur durch eine gute Beurteilung geprägt sein. Daher haben sich viele detaillierte Formulierungen entwickelt, die meist immer wiederkehrend sind.
Wer bereits ein qualifiziertes Zeugnis erhalten hat, kann dieses nicht gegen ein einfaches Arbeitszeugnis ersetzen oder ein zweites Zeugnis verlangen.