Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Zum Beispiel soll das ELSTER-Softwarezertifikat weiterhin angewendet werden können.
Das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hatte in der Bundesratssitzung am 22.03.2024 nicht die für eine Zustimmung erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung am 10.04.2024 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.
Vorschläge des Vermittlungsausschusses
ELSTER-Softwarezertifikat
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, dass das etablierte ELSTER-Softwarezertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten verwendet werden können.
DeutschlandID statt BundID und mehr Flexibilität bei Migration der Länderkonten
Die Änderung des OZG sieht vor, dass für den Übergangszeitraum von drei Jahren die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzer auch über die bisherigen Nutzerkonten der Länder erfolgen können. Dabei schlägt der Vermittlungsausschuss vor, die Übergangsfrist erst dann beginnen zu lassen, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen und die BundID soweit funktioniert, dass eine nutzerfreundliche Abwicklung von Verwaltungsleistungen möglich ist. Diese Herangehensweise hat den Hintergrund, dass den Ländern so mehr Flexibilität und Planungssicherheit bei der Umstellung ihrer bisherigen Nutzerkontenauf das zentrale Nutzerkonto (BundID) ermöglicht wird.
Es wird auch vorgeschlagen, das im OZG geschaffene zentrale Bürgerkonto – die BundID – zu einer DeutschlandID weiter zu entwickeln. Der Migrationsprozess und der Ausbau der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.
Evaluierung
Gemäß dem Einigungsvorschlag soll das Gesetz durch Bund und Länder gemeinsam evaluiert werden. Zur Auswertung soll der IT-Planungsrat die Erfüllungsaufwände ermitteln, die sich aus dem OZG und weiteren Gesetzen ergeben, soweit diese auch für die Länder gelten.
Begleitende Protokollerklärung
Zudem einigte sich der Vermittlungsausschuss auf eine begleitende Protokollerklärung. In dieser stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedürfe, um das Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des sog. „Once-Only-Prinzips“. Dies bedeutet, dass Daten durch Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden müssen. Bund und Länder würden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen treffen. Der Vermittlungsausschuss mahnte außerdem zu mehr Tempo und Effizienz bei der Digitalisierung sowie zu mehr Transparenz in Bezug auf die Arbeitsweise des IT-Planungsrats:
„Eine vollumfängliche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist Standort- und Resilienzfaktor. Der Vermittlungsausschuss sieht daher, über den Regelungsgehalt des OZGÄndG hinaus, die Notwendigkeit, bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und effizienter zu werden. Er appelliert vor diesem Hintergrund an den IT-Planungsrat, seine Arbeitsweise transparenter zu gestalten, seine Verfahren klarer zu strukturieren und seine Entscheidungswege weiter zu optimieren.“
Die nächsten Schritte: wie geht es weiter?
Zunächst muss der Bundestag den Einigungsvorschlag annehmen, anschließend muss der Bundesrat dem entsprechend geänderten Gesetz noch zustimmen. Das Gesetz könnte dann dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.