Allgemein Finanzen und Steuern
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Verlängerung des Optionszeitraums zu 2b UStG am 20.12.2019 vom Bundesrat zugestimmt

Am 20.12.2019 erfolgte im Bundesrat der Beschluss über ein Ersuchen an die Bundesregierung zur Verlängerung der Umstellungsfrist auf das neue Umsatzsteuerrecht der öffentlichen Hand. Das Ersuchen erfolgte auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Mit dem Ersuchen (sog. Entschließung) wird die Bundesregierung vom Bundesrat gebeten, im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens die Übergangsregelung in § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG über den 1. Januar 2021 hinaus bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern.

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass in den Kommunen zum Teil
weiter Unklarheit hinsichtlich der richtigen Anwendung der neuen Regelungen bestehe. Dem folgte der Bundesrat in seiner Beschlussfassung.

Gerade die Anwendung des § 2b Absatz 3 Nummer 2 UStG bei der
interkommunalen Zusammenarbeit werfe noch viele Fragen auf.

Hier der Link zum Tagesordnungspunkt: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/to-node.html

Sie benötigen einen verlässlichen strategischen und operativen Partner bei der Umstellung?

Wir bringen seit 2017 Erfahrung aus etwa 40 Kommunen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen im Rahmen der §2b Umstellung mit. Zusammen mit der Steuerberatungsgesellschaft Dröge & Paul PartGmbB aus Niedersachsen haben wir ein umfangreiches Beratungsangebot aufgebaut. Unsere Kooperation vereint steuerliches Beratungsgeschick und vertiefte Kenntnisse in der kommunalen Aufgaben- und Leistungspalette.

Häufig nachgefragte Leistungen, in denen wir zahlreiche Erfahrungen mitbringen, sind:

  • Umstellungsberatung (flächendeckende oder punktuelle Leistungsanalyse zu § 2b UStG)
  • Einrichtung eines Tax Compliance Management-Systems (TCMS)
  • Schulung von Führungs- oder Buchhaltungskräften

Wenn Sie Beratung oder Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gern dazu an. Wir unterbreiten Ihnen ein auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot. Hier ein kurzer Link zum möglichen Vorgehen im Rahmen eines Beratungsprojektes:

https://www.optiso-consult.de/finanzoptimierung/2b-umsatzsteuergesetz/

Und hier eine kleine Umfrage zur Einführung von § 2b UStG in Ihrer Kommune (darf auch gerne von anderen JPöR ausgefüllt werden, Dauer 3 Minuten):

Über folgenden Link gelangen Sie unkompliziert zur Umfrage:

https://www.surveymonkey.de/r/S3BMRW9

2 Kommentare Neues Kommentar hinzufügen

    1. Guten Tag Herr Seibeld,

      zum aktuellen Stand: die EU hat am 5.3.2020 zur generellen Möglichkeit der Verlängerung grünes Licht gegeben, Der BT muss nun das Steueränderungsgesetz ändern und eine Begründung erstellen.

      Das wären die nächsten Schritte.

      Viele Grüße Dino André Schubert

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