Digitalisierung Organisation und Personal Querschnittsthemen
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Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen

Ausgangslage:

2017 wurde das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet, welches den Bund, die Länder und die Kommunen eigentlich dazu verpflichtet, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Aktuelles Problem:

Doch die Umsetzung ist aktuell längst nicht so weit fortgeschritten wie erwartet und gewünscht. Das hat der Normenkontrollrat in seinem 6. „Monitor Digitale Verwaltung“ festgestellt.

„Wir kommen bei der OZG-Umsetzung viel zu langsam voran. Es ist erschreckend, dass bis jetzt gerade einmal 16 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar sind und davon nur zwei Landesleistungen“, sagte dbb-Chef Ulrich Silberbach anlässlich der Vorstellung des Berichts am 8. September 2021. „Die Politik muss sich hier endlich ehrlich machen. Wir brauchen jetzt eine Priorisierung, um wenigstens zu gewährleisten, dass die wichtigsten und am häufigsten genutzten Leistungen fristgerecht online und in hoher Qualität bereitstehen.“

Des Weiteren wurde in dem Gutachten des Normenkontrollrates die mangelhafte Personalausstattung in der Verwaltung bemängelt. Trotz Aufstockung sei das vorhandene Personal vollständig ausgelastet, weswegen weitere Mitarbeitende nötig seien, um Überlastungen zu vermeiden. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht: Bei der OZG-Umsetzung werden wir nur Erfolg haben, wenn Bund, Länder und Kommunen endlich für eine aufgabengerechte Personalausstattung sorgen. Der Fokus muss zudem darauf liegen, die Mitarbeitenden systematisch durch passgenaue Fort- und Weiterbildungen fit für das digitale Zeitalter zu machen“, so Silberbach weiter.

Ferner legt der Normenkontrollrat in seinem Bericht acht Empfehlungen für die kommende Legislaturperiode vor, beispielsweise ein verbindliches Standardisierungsregime für die öffentliche IT. „Der dbb teilt viele dieser Empfehlungen. Insbesondere, dass die FITKO      
(Förderale IT-Kooperation) zu einer echten Digitalisierungsagentur ausgebaut und entsprechend finanziell und personell ausgestattet wird. Sie ist die richtige Organisation, um die ebenenübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern – ein Digitalministerium auf Bundesebene ist da keine nachhaltige Lösung“, so der dbb-Chef.

Die OptiSo-Einschätzung

Auch OptiSo steht öffentlichen Verwaltungen bei der OZG-Umstellung mit Rat und Tat zur Seite. So haben wir zum Beispiel gerade in Sachsen-Anhalt eine Landesbehörde in Sachen Leistungsanbindung an das Serviceportal beraten und die interne Prozessperspektive mit hinterlegt.

Die Einschätzung unserer OptiSo-Berater zur Verfristung der OZG-Anbindung ist, dass die meisten Verwaltungen noch am Anfang mit der OZG-Umsetzung stehen. Die Frist des 31.12.2022 für die Umsetzung des OZG wird bei deutlich mehr als 50 % der deutschen Verwaltungen nicht zu halten sein.

Gerade kleinere Kommunen sind eher mit dem Tagesgeschäft in Sachen IT beschäftigt.

Auch wenn es jedoch nicht der 1. Januar 2023 wird, so sollten sich Verwaltungen davon nicht demotivieren lassen und die Umstellung „vernünftig“ planen. Das Problem wird sein, dass sich Verwaltungen auch ohne harte Sanktionen von der Teilhabe am Leben isolieren, wenn sie nicht auf digitale Services umstellen. Der Grund ist, dass ihre Umwelten digital werden: Bürger und Unternehmen fordern digitale Services ein, andere vor- und nachgelagerte Behörden stellen Zug um Zug auf eine digitale Infrastruktur um – das gesamte Ökosystem der Bürokratie wird digital. Das wird irgendwann so sein wie in der Bank, wenn ich hineingehe und einen Papier-Überweisungsträger abgeben will.

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