Für den Herbst und Winter wird bereits eine Energiekrise prognostiziert. Daher überrascht es nicht, dass immer mehr Organisationen überlegen, wie Energie eingespart werden kann. Eine Überlegung dazu ist beispielsweise, die Mitarbeitenden ins Homeoffice zu schicken.
Aber dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einfach so ohne Weiteres ins Homeoffice „verbannen“, um im eigenen Gebäude die Heizung herunterdrehen zu können?
Das ist nicht so einfach. Laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, ist das nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin möglich. „Homeoffice ist für beide Seiten freiwillig“, so die Arbeitsrechtsexpertin. Arbeitgeber sind nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Doch diese Regelung lässt sich auch umdrehen: Will ein Mitarbeiter von zu Hause arbeiten – zum Beispiel um Fahrtkosten zu sparen – geht das nur mit dem Einverständnis des Arbeitgebers. Es besteht kein genereller Anspruch auf Homeoffice ohne entsprechende Vereinbarungen.
Die gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, die während der Corona-Pandemie zeitweise bestand, ist bereits im März 2022 ausgelaufen.
Knapp ein Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet nach wie vor „in den eigenen vier Wänden“, wie Schätzungen des Ifo-Instituts vom Mai dieses Jahres zeigen.