Mehr als drei Millionen Beschäftigte und Beamt*innen erhalten eine Gehaltserhöhung. Nach langen Verhandlungen und Streiks wurde am 9. Dezember 2023 in Potsdam ein Tarifergebnis zwischen den Tarifparteien erzielt, mit dem die „Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen“ anknüpfen (ver.di Chef Frank Werneke, 2023).
Der Tarifvertrag ist an das Ergebnis des TVöD angelehnt und sieht folgende Einigung vor:
- Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 3.000 €
- 1.800 € im Dezember 2023
- 120 € pro Monat von Januar bis Oktober 2024
- Ab 1. November 2024 Anstieg um einen Sockelbetrag von 200 €
- Ab dem 1. Februar 2025 steigt das Tabellenentgelt um 5,5 %, mindestens um 340 €
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025. Im Durchschnitt steigen die Entgelte damit um elf Prozent. Diese Vereinbarung wird zudem zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen übertragen.
Für dual Studierende, Auszubildende und Praktikant*innen ist eine ähnliche Tariferhöhung übernommen.
- Steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung i. H. v. 1.500 €
- 1.000 € im Dezember 2023
- 50 € pro Monat von Januar bis Oktober 2024
- Ab 1. November 2024 Anstieg um einen Sockelbetrag von 100 €
- Ab dem 1. Februar 2025 steigt das Tabellenentgelt um 50 €
Außerdem wurde eine Übernahmegarantie für Auszubildende mit der Abschlussnote 3,0 oder besser vereinbart.
Da auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Inflation betroffen sind und in den letzten Jahren weniger von den Verhandlungen profitierten, wurde mit diesem Abschluss ein „wirklich herausragend[es]“ Ergebnis erzielt (vgl. Werneke). Für die Länder bedeutet der Tarifvertrag Mehrkosten i. H. v. ca. 23,9 Milliarden Euro, weshalb es sich für diese um einen herausfordernden Tarifabschluss handelt. Dieser ist jedoch erforderlich, um dem Personalmangel zu begegnen und somit neues Personal zu gewinnen sowie bestehendes zu halten.