Die Umstellung auf § 2b UStG bringt neue Tätigkeiten mit sich, die wiederum Auswirkungen auf die Stellenbewertung haben.
In der Praxis werden nach unseren Erfahrungen derzeit verschiedene neue Tätigkeiten auf Bestandsstellen übertragen. Weiterhin werden neue Stellen geschaffen.
Insbesondere bei der Übertragung neuer Tätigkeiten geben sich rechtliche Risiken für den Arbeitgeber. Es gilt zu beachten, welche Qualität diese Aufgaben haben.
Hierzu haben wir einige Informationen für die Praxis zusammengestellt, die Sie anliegend abrufen können:
Stellenbeschreibung und -bewertung Steuerfachstelle
Hier können Sie sowohl für die Steuerfachstelle als auch für andere Positionen in Ihrer Verwaltung Stellenbeschreibungen beziehen:
https://www.optiso-services.de/shop/
Unsere Ansprechpartnerin für den Bereich Personal bei OptiSo:
Frau Dipl.-Verww. (FH) Monique Schubert M. A., +49 173 8441993, m.schubert@optiso-consult.de