Organisation und Personal
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Pausenzeiten sind auch im Homeoffice zu beachten

Die Anzahl der Beschäftigten, die ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen ist, gestiegen. 2022 waren 24,2 % aller Erwerbstätigen von zu Hause aus beschäftigt. Im Vergleich: 2019 waren es noch 12,9 % und 2020 21,0 %. Im Jahr 2022 verbrachten 14,7 % ihre Arbeitszeit täglich oder zumindest die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice und 9,5 % der Erwerbstätigen arbeiten weniger als die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice (vgl. Statistisches Bundesamt (destatis.de)).

Für fast ein Viertel der Beschäftigten ist die Arbeit von zu Hause Normalität geworden. Doch viele beachten nicht, dass die Arbeitszeitregelungen auch in den eigenen vier Wänden gelten. Diese müssen nicht nur erfasst (Novellierung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)), sondern auch beachtet werden. So gab es in Deutschland 2022 rund 702 Millionen unbezahlte Überstunden und 583 Millionen bezahlte.

Gerade im Homeoffice besteht die größere Gefahr, Überstunden zu machen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil v. 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) verdeutlichte, haben Arbeitgeber die komplette Arbeitszeit zu erfassen. Dies schließt Beginn, Ende und die Pausenzeiten mit ein.

Die Pflicht zur Pause

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmenden Ruhepausen gewähren (vgl. § 4 ArbZG). Eine Ruhepause ist eine Arbeitsunterbrechung, in der Arbeitnehmende nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden dürfen; sie oder er kann diese Zeit nach eigener Vorstellung verbringen.

Auch der Umfang der Ruhepausen ist genau definiert. Dieser ist abhängig von der Arbeitszeit. Bei mehr als sechs Stunden bis neun Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von 30 Minuten zu machen, ab neun Stunden Arbeitszeit 45 Minuten. Diese Pausenzeiten können in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Nach sechs Stunden Arbeitszeit muss jedoch eine Pause gemacht werden.

Obwohl Ruhepausen keine Arbeitszeit sind, ist es nicht möglich, keine Pause zu machen und früher zu gehen.

Ruhepause oder Betriebspause

Im Gegensatz zur Ruhepause ist die Betriebspause Arbeitszeit. Diese liegt nämlich nicht im Ermessen der Arbeitnehmenden. Eine Betriebspause ist eine überraschende Arbeitsunterbrechung, z.B. aus technischen Gründen oder Wartezeiten.

Die Ruhezeit und der Ruhetag

Die Ruhezeit ist eine der Erholung dienende Zeit zwischen Beendigung der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit. Diese muss mindestens elf Stunden betragen (vgl. § 5 Abs. 1 ArbZG). Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen, z.B. in Krankenhäusern oder Gaststätten, abgewichen werden, wenn u.a. innerhalb eines Kalendermonats die Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.

Für einen Ruhetag sorgt der § 9 ArbZG. Demnach darf an Sonn- und Feiertagen grds. zwischen 0 und 24 Uhr nicht gearbeitet werden. Ausnahmen sind nach § 10 ArbZG z.B. für Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser und Gaststätten zulässig. Hier sind weiterhin auch europäische Normen zu beachten. So leitete der EuGH ab, dass nach zwölf Tagen ein Ruhetag einzuräumen ist. Außerdem ist der Ruhetag zusätzlich zur täglichen Ruhezeit zu gewähren, da beide unabhängig bestehen.

Arbeitszeit oder nicht?

Bei einem Bereitschaftsdienst handelt es sich grundsätzlich um Arbeitszeit. Dies liegt regelmäßig vor, wenn Arbeitnehmende sich an einem vom Arbeitgeber festgesetzten Ort aufhalten müssen.

Demgegenüber steht die Rufbereitschaft. Hier müssen Arbeitnehmende nicht an einem bestimmten Ort bereitstehen. Daher handelt es sich prinzipiell auch nicht um Arbeitszeit, weshalb die Rufbereitschaft mit der Ruhezeit im Einklang stehen kann. Nach einem Einsatz ist jedoch die Ruhezeit von Beginn an einzuhalten.

Arbeitszeitregelungen sind auch im Homeoffice zu beachten

Auch wenn Mitarbeitende nicht im Betrieb sind, sind die Arbeitszeitregelungen zu beachten. Arbeitgeber haben darüber hinaus die Einhaltung sicherzustellen. Dies kann durch geeignete Systeme geschehen oder die Exceltabelle, sofern daraus hervorgeht, dass die Ruhephasen eingehalten wurden. Daher müssen nicht nur Beginn und Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden, sondern auch die Pausenzeiten.