Digitalisierung
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Onlinezugangsgesetz? „Die Frist ist nicht zu halten“

Bereits 2017 beschloss der Bundestag die Einführung des sog. „Online-Zugangsgesetzes“. Bis Ende dieses sollen demnach sämtliche Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale für die Bürger verfügbar sein. Doch die Zeit ist knapp.

Der bereits 2018 aufgestellte „OZG-Umsetzungskatalog“ umfasst insgesamt 575 „Leistungsbündel“, zu denen jeweils mehrere Einzelleistungen gehören.

Laut dem hessischen Innenministerium sei diese Zahl jedoch längst überholt – aufgrund von Rechtsänderungen oder weil landesspezifische Aufgaben hinzugekommen sind. So seien es für Hessen derzeit 712 Einzelleistungen, 407 entfielen dabei auf die Landesbehörden, 305 auf die Kommunen. Stand jetzt seien etwa 383 Leistungen digitalisiert, also etwas mehr als die Hälfte. Die Stadt Frankfurt am Main bietet derzeit 80 Leistungen online an, die einen „fortgeschrittenen Reifegrad“ hätten, sagt Digitaldezernentin Eileen O’Sullivan. Dazu gehörten etwa E-Payment sowie die Beantragung und die Bezahlung der Meldebescheinigung. Diese ist jedoch ein amtliches Dokument, weshalb sie noch postalisch zugeschickt werden muss.

„Einfach Leistungen Für Eltern“ oder „Einer für Alle“?

„Wir müssen die Bausteine in der Größe skalieren, bei bald einer Million Menschen bewegen wir uns in ganz anderen Dimensionen“, sagt die Dezernentin angesichts der Größe der Main-Metropole. Interessant findet sie dabei das Bremer Modell „ELFE“, kurz für „Einfach Leistungen Für Eltern“. Dabei handelt es sich um einen digitalen Kombiantrag, in dem die Namensbestimmung des Kinders und die Anträge auf Kinder- und Elterngeld gebündelt werden. Anschließend findet ein Austausch der Daten zwischen Standesamt, Elterngeldstelle und Arbeitgeber statt.

Allerdings, so räumt O’Sullivan ein, passe dieses Programm nicht mit der Frankfurter IT-Struktur zusammen. „Die Arbeitsstunden, die wir zur Angleichung der Schnittstellen brauchen, stecken wir lieber in kleinere Dinge, die dringlicher sind.“ Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass einzelne Länder bestimmte Module entwickeln, die dann von anderen übernommen werden. „Einer für Alle“ heißt dieses Prinzip – kurz „EfA“.

So ist Hessen beispielsweise für die Themen „Steuern und Zoll“ und „Mobilität und Reisen“ zuständig. Der IT-Planungsrat, der als zentrales politisches Steuergremium zwischen Bund und Ländern fungiert, vertritt ebenfalls die Einschätzung, dass das OZG bis Jahresende nicht in Gänze umgesetzt werden kann, weswegen er im Mai einen „OZG-Booster“ beschlossen hat. Damit bekommen 34 „EfA“-Leistungen Vorrang. Für sechs davon ist das Land Hessen zuständig und sie werden nach Einschätzung des Innenministeriums auch fristgerecht fertig.

Zu wenig Abstimmung zwischen Bund und Ländern

„Das Onlinezugangsgesetz ist verabschiedet worden, ohne sich die Folgen für die Verwaltung zu überlegen“, bemängelt O’Sullivan. Außerdem habe es zu wenig Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern gegeben. „Die Akteure waren nach meinem Gefühl kaum vernetzt und wussten nicht, wer in welche Richtung läuft.“

Zudem brauche es eine Verflachung der Hierarchien. Bis Jahresende will man in Frankfurt am Main 15 weitere Dienstleistungen online verfügbar machen. Aufgrund des „OZG-Boosters“ habe die Dezernentin die Hoffnung, dass die Stadt bis Ende 2023 die Umsetzung komplett abschließen kann. Dies hätte für O’Sullivan auch einen praktischen Nutzen: „Im Bürgeramt würden damit Mitarbeiter für den Service frei.“

Wenn Sie in Ihrer Kommune Hilfe bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Mathis Balthasar

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