In unserem Beitrag vom 01. Oktober (hier gelangen Sie zum entsprechenden Artikel) hatten wir bereits darüber informiert, dass ein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne befinden und nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind, ab dem 01. November keinen Bestand mehr hat. Diese Regelung sollte jedoch vorerst nicht für Beamte gelten.
Seinerzeit war die Begründung für den Beschluss, dass mittlerweile jeder Erwachsene ein kostenloses Impfangebot erhalten habe, weshalb es nicht mehr zu rechtfertigen sei, dass der Stadt für Lohneinbußen aufkomme.
Wie ist die Lage in Hessen?
Einem Artikel der „Frankfurter Rundschau“ zufolge sollen Beamtinnen und Beamte auch weiterhin ihre volle Besoldung erhalten, wenn sie sich aufgrund ihres Ungeimpften-Status in Quarantäne begeben müssen. „Anders als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten Beamtinnen und Beamte kein Arbeitsentgelt, sondern werden im Rahmen der Alimentationspflicht ihres Dienstherrn besoldet“, hieß es dazu vonseiten des Hessischen Innenministeriums. Das bedeutet, dass Beamte im Quarantänefall grundsätzlich weiterhin vollumfänglich ihre Besoldung erhalten – egal ob geimpft oder nicht. Eine Änderung dieser Regelung ist zumindest in Hessen offenbar nicht beabsichtigt.
Wie ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern?
Einzig im nordöstlich gelegenen Mecklenburg-Vorpommern wurde Gleichbehandlung angekündigt: Dort gilt für Beamtinnen und Beamte dasselbe wie für andere Arbeitnehmer auch – sie erhalten ebenfalls im Quarantänefall kein Geld mehr. Ein Regierungssprecher teilte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit, dass Anfang Oktober ein entsprechendes Schreiben mit den notwendigen rechtlichen Hinweisen an alle Ministerien und Oberste Landesbehörden verschickt worden sei.
Zurück nach Hessen. Hier existiert eine ganz bestimmte Konstellation, bei dessen Eintreffen es auch für Beamtinnen und Beamte in dem mitteldeutschen Bundesland zu dienstrechtlichen Folgen kommen kann: Nämlich wenn diese nicht auch von Zuhause arbeiten können und sie die zwangsverordnete Quarantäne zudem schuldhaft verursacht haben. Das könnte der Fall sein, wenn zuvor ohne triftigen Grund eine Reise in ein Corona-Hochrisikogebiet unternommen wurde. Dieses Verhalten könne demnach mit der Pflicht „zum vollen persönlichen Einsatz, die eine Pflicht zur Gesunderhaltung voraussetzt“, unvereinbar sein.
Grundsätzlich gilt jedoch: Muss sich ein ungeimpfter Beamter bzw. eine ungeimpfte Beamtin Corona bedingt in Quarantäne begeben, hat er oder sie weiterhin Anspruch auf Fortzahlung der Besoldung – die einzige Ausnahme bildet aktuell das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Selbstverständlich halten wir Sie in dieser und in weiteren Thematiken und aktuellen Entwicklungen rund um arbeitsrechtliche Belange weiterhin auf dem Laufenden.
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