Die Organisationsform des Eigenbetriebes ist keine eigene Rechtsform, sondern ausgegliedertes Sondervermögen der Kommune. Es gilt aufgrund der Mitgliedschaft der Kommune im KAV ebenfalls der TVöD und auch sonst ist eigentlich alles genauso wie in der Kernverwaltung?
Nicht ganz. Ein Eigenbetrieb macht in der Regel dort Sinn, wo die Verwaltung einen Organisationsbereich so betrachten möchte als sei er ein kleines Unternehmen. Eignen tun sich für einen Eigenbetrieb im Grunde alle Organisationsbereiche, für die es einen Markt gibt (Innendienstleister und externe Dienstleister) und die man aus dem Geflecht des kommunalen Haushalts herausschneiden möchte um sie (mindestens) kostendeckend darzustellen.
Durch ein eigenes Rechnungswesen kann die Kommune das Budget einer solchen Organisationseinheit sehr klar „deckeln“ und einen offiziell bestellten Leiter für die Einhaltung der berühmten „schwarzen Null“ bestimmen. Gerade bei Hilfsbetrieben wie dem Bauhof oder der Gebäudewirtschaft kann man mit einer Eigenbetriebslösung den Charakter eines „Selbstbedienungsladens“ für das Hochbau- oder Tiefbauamt ausmerzen.
Ein Eigenbetrieb kann also eine gute Lösung sein, wenn es darum geht einen Bereich so führen und abbilden zu wollen wie ein Unternehmen, ihn aber dennoch nah an der Kommune zu belassen um den Einfluss nicht zu verlieren.