Die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger in naher Zukunft die Möglichkeit haben, Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital in Anspruch zu nehmen. In dem Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition heißt es, dass diese Verwaltungsleistungen ab 2028 beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können.
Dieser Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, deren digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadensersatz soll nicht eingeklagt werden können.
Das OZG 2.0 werde etwa die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit betreffen, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin. Außerdem würden die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) sowie die Auskünfte der Eintragungen im Fahreignungsregister (Flensburger Verkehrssünderkartei) von der Bundesverwaltung bereitgestellt.
Ein zentraler Bestandteil des OZG 2.0 sei die Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Verwaltungsakte, so SPD-Abgeordnete Dunja Kreiser. „Das bedeutet, dass künftig Behördenangelegenheiten auch online erledigt werden können, ohne dass eine Unterschrift auf Papier erfolgen muss.“
Einfacheres Verfahren soll Nutzung von Bund-ID attraktiver machen
Damit das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) gemeinhin eine höhere Akzeptanz erfährt, soll ein vereinfachtes Login implementiert werden, wie es in ähnlicher Weise beim Online-Banking praktiziert wird. Aktuell müssen die Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis identifizieren. Zukünftig soll dies nur noch beim ersten Login notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, z. B. FaceID beim iPhone.
Sollte jemand die sechsstellige PIN für seinen elektronischen Personalausweis vergessen haben, kann der Betroffene eine Ersatz-PIN anfordern, die mit einem 85-Cent-Brief verschickt werden soll – wie dies auch von Banken praktiziert wird. Dies kommt dem Geldbeutel des Bürgers zugute, da bei dem bislang verwendeten Verfahren 13 Euro pro Rücksetzbrief aufgelaufen seien.
Mehr Bezahlmöglichkeiten bei der Behörde
Auch das Bezahlen von Gebühren auf dem Amt soll zukünftig „möglichst barrierefrei und hinreichend sicher“ sein. Neben Bargeld und Girocard gehören zu den angebotenen Zahlungswegen dann auch Debit- und Kreditkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay.
Mit dem OZG 2.0 verabschiedet sich der Bund auch von dem E-Mail-Projekt De-Mail – dieses habe sich „als unwirtschaftlich erwiesen und soll zukünftig nicht mehr bestehen.“
Verpflichtungen aus dem OZG 1.0 nicht rechtzeitig erfüllt
Die erste Version des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet Behörden bereits seit Ende 2022, insgesamt 581 Behördenservices online verfügbar zu machen. Ende 2023 waren jedoch nur 81 der sog. OZG-Leistungen komplett online nutzbar. 96 weitere behördliche Dienstleitungen waren nach einer Untersuchung des Vergleichsportals Verivox immerhin teilweise online nutzbar. Anders als beim OZG 1.0 sind in dem neuen Gesetz keine verpflichtenden Zwischenschritte vor dem Jahr 2028 vorgesehen.
Bevölkerung beklagt mangelndes Tempo bei Digitalisierung
Dass Deutschland bei der Digitalisierung zu langsam vorankommt, ist ein Eindruck, der sich in der Bevölkerung und bei Führungskräften in den vergangenen Jahren verfestigte. So stimmten dem Satz „Die Politik hat das Thema Digitalisierung zu wenig vorangetrieben“ bei einer repräsentativen Umfrage des Allensbach-Meinungsforschungsinstituts im Dezember 2023 62 Prozent der Befragten zu. Dagegen sind nur ca. 25 Prozent der Auffassung, dass die Ursache für den mangelnden Fortschritt in „Widerständen gegen die Digitalisierung“ in der öffentlichen Verwaltung liegt. Laut der Umfrage vertreten 62 Prozent der Bevölkerung die Meinung, dass auch die Aufteilung der Zuständigkeiten auf Bund, Länder und Kommunen ein Hemmschuh ist.