Das BMF hat das Thema Vorsteuerabzug genauer unter die Lupe genommen und einige Vorgaben für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts gemacht.
Ein Fokus liegt dabei u.a. auf den gemischt genutzten Wirtschaftsgütern, für welche entsprechende Schlüssel für den Vorsteuerabzug zu bilden sind.
Anbei das BMF Schreiben AZ III C 2 -S 7300/22/10001 :001 vom 12.06.2024