Im Saarland war die Eingangsbesoldung für junge Beamte – mit einigen Ausnahmen – 2011 abgesenkt worden, um die öffentlichen Finanzen zu sanieren. Ende November war nach einer Klage aus Baden-Württemberg ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht worden, der die Regelung als verfassungswidrig einstuft. Sie ist allerdings erlaubt, wenn sie Teil eines „schlüssigen Konzepts der Haushaltskonsolidierung“ ist.
Nebenbei, ob diese Maßnahme wirklich am richtigen Ende spart, bleibt fraglich.
Hier der Link zum Artikel:
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/fraktionen_zu_beamtenbesoldung100.html