Ab 2026 wird es für Organisationen Pflicht, Angaben zum voraussichtlichen Gehalt in den veröffentlichten Stellenanzeigen zu machen. Mitarbeiter haben also zukünftig das Recht auf mehr Gehaltstransparenz. Danach müssen Unternehmen nicht nur offenlegen, wie Gehälter festgelegt werden, sondern auch warum.
Welche positiven Effekte sind zu erwarten?
Diese neue EU-Richtlinie soll bis übernächstes Jahr im nationalen Recht umgesetzt werden. Doch welche Vorteile sollen die offenen Gehaltsangaben mit sich bringen?
Vertrauensbildung und Fairness. Transparent dargelegte Gehaltsstrukturen können das Vertrauen in eine Organisation stärken, da sie die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden betonen und für Fairness im Vergütungssystem sorgen. So können diskriminierende Gehaltsunterschiede reduziert werden.
Motivation und Mitarbeiterbindung. Eine transparente Gehaltsstruktur kann zu einer erhöhten Mitarbeitermotivation führen. Wissen Beschäftigte um die Fairness der Gehaltsstruktur, steigt oft auch die Loyalität gegenüber der Organisation, besonders wenn diese dann zusätzlich durch andere Benefits punkten kann. Mitarbeitende, die wissen, dass sie intern und vor allem selbst im Branchenvergleich fair bezahlt werden und sich in Sachen Organisationskultur und Arbeitsinhalten grundsätzlich wohlfühlen, werden sich weniger zu häufigen Arbeitsplatzwechseln gedrängt fühlen.
Chancengleichheit, Arbeitgeberattraktivität und Zeitersparnis.Die offene Kommunikation der Gehälter fördert Chancengleichheit und trägt zur Arbeitsplatzvielfalt bei. Für potenzielle neue Mitarbeitenden erhöht sich langfristig betrachtet die Attraktivität von Organisationen, da sie grundsätzlich von einer fairen Bezahlung ausgehen können. Perspektivisch kann sich also während der Jobsuche auf die Arbeitsinhalte, den Eindruck der Organisation und die eigenen Fähigkeiten konzentriert werden, statt immer auch die Frage im Kopf zu haben, ob sich eine Bewerbung und der Prozess überhaupt lohnt, weil man erst am Ende über das Gehalt verhandelt. Es kommt also gleichzeitig auch zu einer Zeitersparnis für Bewerbende, Recruiter sowie Personaler.
Rechte und Verpflichtungen nach der EU-Richtlinie
Mitarbeitende und potenzielle neue Angestellte haben zukünftig ein Recht darauf, Informationen über Gehälter und Gehaltsfindungssysteme zu erhalten. Sie dürfen Anträge auf eine Auskunft stellen.
Organisationen sind laut Art. 6 der EU-Richtlinie dazu angehalten, ihre Mitarbeitenden darüber aufzuklären, nach welchen Maßstäben ihr Gehalt festgelegt wird – also wie viel sie verdienen und warum. Diese Informationspflicht der Organisationen wird jetzt durch stärkere Auskunftsrechte der Arbeitnehmenden ergänzt, was eine Weiterentwicklung im Vergleich zum älteren deutschen Entgelttransparenzgesetz darstellt.
Jetzt können Beschäftigte nicht nur ihr eigenes Gehalt erfragen, sondern auch die Durchschnittseinkommen bekommen – und zwar getrennt nach Geschlecht und innerhalb der Vergleichsgruppen, die gleiche oder ähnliche Arbeit leisten. Dieses Recht steht allen Mitarbeitenden offen, egal wie groß die Organisation ist.
Was sich auch verändert, ist der Bezugsrahmen: Es wird nicht mehr der Median genommen, sondern der Durchschnitt als Vergleichsbasis. Das heißt, Arbeitnehmende können besser nachvollziehen, wie ihr Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt steht und bei weniger Mitarbeitenden sogar die genauen Gehälter ihrer Kollegen herausfinden.
Laut Art. 7 Abs. 3 müssen Organisationen ebenfalls ihre Beschäftigtenjedes Jahr aktiv darüber in Kenntnis setzen, dass sie das Recht haben, solche Informationen einzufordern und wie genau sie dabei vorgehen müssen.
Konsequenzen für den Öffentlichen Dienst
Was bedeuten diese rechtlichen Entwicklungen konkret für den öffentlichen Dienst? Stand jetzt lässt sich hierzu noch keine klare Aussage treffen.
Doch zumindest im Fall von neu ausgeschriebenen Stellen könnten Dienststellen, die auf der Suche nach neuem Personal sind, direkt nicht nur Auskunft über die gezahlte Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe geben, sondern auch darüber, wie hoch das Gehalt respektive die Besoldung durch „Erklimmen“ der einzelnen Erfahrungsstufen springen kann.