Das One Stop Shop Prinzip ist ein zentraler Baustein der Verwaltungsdigitalisierung.
Ein One-Stop-Shop bedeutet, dass Verwaltungen und Kundinnen sowie Kunden (Unternehmen, Bürger etc.) alle nötigen bürokratischen Schritte, die zur Erreichung eines bestimmten Zieles notwendig sind, an nur einer einzigen Stelle durchzuführen können.
Das Prinzip soll als Leitgedanke möglichst für alle Verwaltungsdienstleistungen auf allen staatlichen Ebenen gelten.
Unser freiberuflicher Mitarbeiter Hendrik Prüfer hat das One Stop Shop Prinzip im Rahmen seines Masterstudiums (MPA Uni Kassel) unter die Lupe genommen.
Seine Frage war, ob das OZG die Schaffung einer strukturellen Innovation vorsieht. Darunter versteht er, ob und wie das OSS Prinzip die versäulte Linienorganisation, in der die Daten mehrfach ohne zentrales Management abgefragt und verarbeitet werden müssen, reduziert.
Im Ergebnis arbeitet er heraus, dass der Zugang zur gewünschten Dienstleistung weiterhin bei den individuell gestalteten Verwaltungsportalen der einzelnen Behörden verarbeitet wird. Dadurch werden die Nachteile der Aufgabengliederung nicht vollständig beseitigt, was sich darin zeigt, dass digitale Angebote oftmals nicht bekannt sind oder als unübersichtlich wahrgenommen werden. Somit werden durch den Portalverbund die bekannten Nachteile einer heterogenen und de-zentralen Verwaltungslandschaft nicht ausgeglichen. Dadurch werden keine echten strukturellen Innovationen geschaffen, sondern bestehende Problematiken digitalisiert.
Um den Nutzen eines echten One-Stop-Shop zu schaffen, wäre ein zentrales Bürgerportal erforderlich, über welches einheitlich Verwaltungsleistungen bei den einzelnen Behörden in Anspruch genommen werden. Damit wäre eine strukturelle Innovation mit einem echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Hier kann der Beitrag als PDF abgerufen werden:
https://www.optiso-consult.de/wp-content/uploads/2024/03/Pruefer_Hendrik_Strukturelle_Innovation.pdf