Die Landesregierung Schleswig-Holstein plant Änderungen bei der Beamtenbesoldung. Dabei geht es vor allem um eine höhere Besoldung von Beamtinnen und Beamten mit Kindern und aus unteren Besoldungsgruppen. Die Eckpunkte für einen Gesetzesentwurf hat Finanzministerin Monika Heinold am 6.8.2021 vorgestellt.
So soll der Familienzuschlag pauschal um 40 Euro pro Kind erhöht werden. Etwa 30.000 Kinder sind davon betroffen. Darüber hinaus soll die unterste Besoldungsstufe wegfallen und für Familien mit Kindern die Krankenversicherungskosten sinken.
„Wir setzen um, was verfassungsrechtlich geboten ist und modernisieren das Besoldungsrecht“, sagte Heinold am 6.8. bei der Vorstellung der Pläne. Damit reagiert sie auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus 2020.
Dieses hatte nämlich im Mai letzten Jahres in zwei Musterverfahren Urteile zur Richterbesoldung in Berlin sowie zur Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern in Nordrhein-Westfalen gefällt. Unter anderem wird der erforderliche Abstand zur sozialen Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen unterschritten und die Anforderungen an die Höhe der Besoldung von Familien mit mehr als zwei Kindern werden nicht erfüllt.
Besoldungsstufe mindestens 15 % über Niveau der Grundbesoldung
Auch für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen plant Heinold Zuschläge, sowie für Familien mit mindestens drei Kindern, wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin kein ausreichendes Einkommen haben, um die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Mindesthöhe zu erreichen. Demnach muss ein Beamtengehalt in jeder Besoldungsstufe mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung – sprich Hartz IV – liegen.
Aus einem weiteren Urteil geht hervor, dass die zusätzlichen Aufwendungen ab einem dritten Kind stärker berücksichtigt werden müssen. So würde nach einer Beispielrechnung des Ministeriums ein verheirateter Gefängnis-Wachmann mit den Änderungen 38.800 Euro statt 31.700 Euro netto im Jahr bekommen.
Abwarten beim Weihnachtsgeld
Bei dieser Thematik will die Regierung erstmal abwarten, bis über Klagen entschieden wird. 2007 war die Haushaltslage prekär, weshalb das Land entschieden hatte, die Sonderzahlung für die unteren Besoldungsstufen zu reduzieren und ab Gruppe A11 gänzlich zu streichen. Sollte das Geld infolge von Gerichtsurteilen nachgezahlt werden müssen, könnte der fällige Betrag in die Milliarden gehen.
Strukturelle Mehrausgabe bis zu 33 Millionen
Laut Heinold könnten die geplanten Änderungen zu strukturellen Mehrausgaben für den Haushalt in Höhe von 27 bis 33 Millionen führen. Hinzu kommt noch, dass für 2020 und 2021 eine pauschale Nachzahlung von 80 Euro monatlich für das dritte und jedes weitere Kind geplant ist. Außerdem sollen zusätzlich 260 Euro monatlich für das dritte und 317 Euro für jedes weitere Kind gezahlt werden, wenn das Einkommen des Ehegatten unter der Einkommensgrenze lag. Heinold rechnet für diese Nachzahlung mit einmaligen Ausgaben von 16 Millionen Euro.
Obwohl die Haushaltslage aufgrund der Corona-Belastungen angespannt ist, müsse das Land die Besoldung nachbessern, so die Grünen-Politikerin. „Ohne eine verfassungskonforme Besoldung ist kein Staat zu machen.“ Alle Zulagen würden künftig dynamisiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Lob und Kritik
Für die Pläne erntete Heinold sowohl Zustimmung als auch Kritik. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) etwa sieht einen Schritt in die richtige Richtung. Dennoch blieben viele Fragen offen, sagte Landesvize Ingo Schlüter. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp, machte auf die Einbußen in puncto Weihnachtsgeld aufmerksam: „ Es ist nicht vermittelbar, wenn nur bei eng ausgewählten Gruppen ein Teil kompensiert wird und viele Beamtinnen und Beamte weiterhin in die Röhre schauen.“
Auch der Richterverband hält die Pläne für unzureichend: „Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl sowie Einkommen des Ehepartners attraktiv und wettbewerbsfähig sein.“ Die oppositionelle SPD-Landtagsfraktion sieht ebenfalls noch Handlungsbedarf, damit ein Abwandern von Beamten in andere Länder wegen einer dortigen höheren Besoldung verhindert werden kann.